FAQ

 

Wie kann ich Mitglied des SV Dübach werden?

Komm einfach an einer freiwilligen Übung vorbei. Wann diese stattfinden, siehst Du im Schiessplan. Den aktuellen Schiessplan findest Du unter Schiessbetrieb/300m oder Schiessbetrieb/25m. Falls Dir das sportliche Schiessen gefällt, kannst Du eine Aufnahme an der nächsten GV beantragen.

 

Wieviel kostet die Mitgliedschaft beim SV Dübach?

Die aktive Mitgliedschaft kostet Fr. 50.--, die passive Mitgliedschaft kostet Fr. 25.--.
Zudem kostet die aktive SSV Lizenz Fr. 25.-- (diese wird benötigt, wenn Du an lizenzpflichtigen Schiessen teilnehmen willst)

 

Was sind lizenzpflichtige Schiessen und was kann ohne Lizenz geschossen werden?

Um eine SSV Lizenz zu erhalten, musst Du Mitglied eines SSV anerkanten Vereins (wie zB. des SV Dübach) sein. Es wird jedoch nicht für alle Schiessen eine Lizenz benötigt. Auf unserem Schiessplan sind die lizenzpflichtigen Schiessen markiert.
Folgende Schiessanlässe können ohne SSV Lizenz geschossen werden:

- Obligatorisches Programm
- Eidg. Feldschiessen
- Feldstich
- vereinsinterne Schiessanlässe (freiwillige Übungen, Endschiessen, Winterausmarsch...)
- Volksschiessen
- Freundschaftsschiessen
- Wettkämpfe mit historischem Hintergrund (zB Rütlischiessen)
- Jungschützenanlässe

 

Wie kann ich an der Jahresmeisterschaft teilnehmen?

Einfach bis zur ersten freiwilligen Übung bei Remo Casanova anmelden (Mail, WhatApp, direkt). DIe CHF 5.-- können in Bar an der GV oder an der freiwilligen Übungen in der GSA Dübach bezahlt werden oder per Banküberweisung mit dem Jahresbeitrag. Mit dem Beitrag bist du direkt angemeldet für die 25m und 300m Jahresmeisterschaft. Die Details zu den zu besuchenden Schiessen können dem jeweiligen Schiessplan entnommen werden. 

 

Ab welchem Alter können Jugendliche an einer Schiessaubildung teilnehmen? 

Junioren können ab dem 10. Lebensjahr die ersten Kurse besuchen. Jungschützen ab dem 15. Lebensjahr. DIe Waffen bleiben in der Obhut des Jungschützenleiters. DIe Jungschützenteilnehmer/-innen erhalten die Waffe nach Hause jedoch ist diese aufgrund des entnommenen Verschlusses nicht schiesstüchtig. DIe Verschlüsse bleiben in der Obhut de Jungschützenleiters und werden für jeden Anlass ausgehändigt bzw. am Ende wieder eingezogen. MIt dem 21. Lebensjahr wird man Aktiv-Mitglied. Gerne steht dir Marcel Weber für Fragen zur Verfügung.

 

Ich habe keine Waffe, möchte aber gerne regelmässig Übungen und Anlässe besuchen.

Als Vereinsmitglied hast du die Möglichkeit eine Leihwaffe zu beziehen. Dazu wird ein Waffenerwerbsschein benötigt sowie der Schiessnachweiss (in den letzten 3 Jahren min. 2x OP und min. 2x FS und dies im mil. Leistungsausweis eingetragen). Die Leiwaffe ist alle 3 Jahre zur Kontrolle dem nächstgelegenen Logistikzentrum vorzulegen (Aarau, Liestal, Basel)
Quelle: Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst, Kap. 7, 2. Abschnitt, Art. 37-48

 

Kann die Schützenstube gemietet werdern?

Ja, sowohl für Vereinsmitglieder als auch für Dritte. Der Vorstand behält sich das Recht vor, die Vermietung zu verweigern (wir vermieten nicht mehr an Schulabschluss feiern o.ä.). Die Preise sind CHF xx für Mitglieder und CHF xx für Dritte. Deine Ansprechpartnerin wäre Roswitha Sutter.

 

Können Tischgarnituren gemietet werden? 

Ja, sowohl für Vereinsmitglieder als auch für Dritte. Total stehen xx Garnitueren (jeweils 2 Bänke und ein Tisch mit einer Tiefe von xx cm).
Die Preise sind CHF xx für Mitglieder und CHF xx für Dritte. Dein Ansprechpartner wäre Hanspeter Fischer, Franz Hugentobler oder Michael Ruepp.

 

Was mache ich mit den ganzen Karten, welche ich am OP und/oder dem FS bekomme?

Diese berechtigen dich zum Erhalt der Feldmeisterschaftssmedaille des SSV. Du benötgitst dazu jeweils 8 Karten vom OP und 8 vom FS. Diese sind an Rosi einzureichen. Die ersten 2 Medaillen werden direkt ausgehändigt, die 3. und 4. wird idR vom Bezirksverband übergeben.

 

Was passiert wenn ich am 30.08. das OP noch nicht geschossen habe?

Du wirst automatisch, schriftlich zum Nachschiesskurs aufgeboten, welcher idR an einem Sa Mitte September in Sissach stattfindet. 

 

Ich möchte meine Dienstwaffe zum Ende meiner Dienstzeit in den eigenen Besitz übernehmen. Was gilt es zu beachten?

 Folgende Voraussetzung:
https://www.vtg.admin.ch/de/die-schweizer-armee/mittel/persoenliche-ausruestung/entlassung-aus-der-militaerdienstpflicht-pa.html#ui-collapse-703
 - besuchte Schiessen in den letzten 3 Jahren (min. 2x OP und min. 2x FS und dies im mil. Leistungsausweis eingetragen ist)
 - Waffenerwerbsschein vorliegend (d.h. am Tag der Entlassung dabei)
 - CHF 100.- in Bar dabei für 300m bzw. CHF 30.- für die Pistole
Den Waffenerwerbsschein ist bei der jeweililgen kantonalen Stelle zu beantragen. Dazu ist ein aktueller Strafregisterauszug, welcher bei der Wohngemeinde beantrag werden kann, mit einzureichen. Somit ca. 2 Montage vor der Entlassung den Prozess starten.